Feuerfeste Keramikfasern, Fasern für besondere Verwendungszwecke, mit Ausnahme der an einer anderen Stelle in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 genannten Stoffe; [künstlich hergestellte ungerichtete glasartige (Silikat-)Fasern mit einem Anteil an Alkali- und Erdalkalimetalloxiden (Na2O+K2O+CaO+MgO+BaO) von bis zu 18 Gew.-%]
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